Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am 20.07.2020 zum Aktenzeichen 5 A 3/20 entschieden, dass die Beschlüsse des Gemeinderats Sögel, in denen Mitwirkungsverbote von zwei Mitgliedern eines Arbeitskreises zur Entwicklung des Standortes „Am Zweiten Markt“ festgestellt worden waren, rechtswidrig sind. Aus der Pressemitteilung des VG Osnabrück Nr. 13/2020 vom 20.07.2020 ergibt sich: Hintergrund ist folgender: In der […]