Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 07,10,2020 zum Aktenzeichen 15 A 2750/18 entschieden, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Rechte der Ratsfraktion der Partei DIE LINKE verletzt hat, indem er bei der Durchführung einer Sitzung gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstoßen hat. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 07.10.2020 […]