Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 17.01.2024 zum Aktenzeichen 1 B 22/24 die Beschwerde der Partei Bürger in Wut, Landesverband Bremen, gegen die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts zurückgewiesen. Aus der Pressemitteilung des OVG Bremen vom 17.01.2024 ergibt sich: Die Antragstellerin, die Partei Bürger in Wut, Landesverband Bremen, hat an der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven am […]