Das Verfassungsgericht des Landes Bandenburg in Potsdam hat am 23.10.2020 zu den Aktenzeichen VfGBbg 9/19 und VfGBbg 55/19 nach Klagen von AfD und NPD entschieden, dass das Paritätsgesetz des Landes Brandenburg, das die politischen Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen, verfassungswidrig ist. […]