Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 28.12.2020 zum Aktenzeichen 5 L 1163/20.KO entschieden, dass Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nach dem Landeswahlgesetz im Vorfeld der Wahl grundsätzlich nicht statthaft sind, sondern ein gerichtliches Einschreiten nur ausnahmsweise möglich ist. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 1/2021 vom 11.01.2021 ergibt sich: Dies […]