Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.04.2021 zu den Aktenzeichen 2 BvE 1/21 und 2 BvE 3/21 die Anträge der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands und der Bayernpartei e.V. gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, dass dieser die Rechte der Antragstellerinnen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat, indem er es unterließ, die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften wegen […]