Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 05.06.2024 zum Aktenzeichen 13 B 494/24 entschieden, dass der WDR den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen muss und an der Diskussion mit dem Studiopublikum teilnehmen lassen muss und damit einen anderslautenden Beschluss […]