Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 09.09.2021 zum Aktenzeichen 15 B 1468/21 entschieden, dass es dem Kreisverband Duisburg der AfD verwehrt bleibt, eine für den 11.09.2021 geplante Wahlkampfveranstaltung im Volkspark Rheinhausen durchzuführen. Das OVG NRW hat am 09.09.2021 in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei die Überlassung eines […]