Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 01.11.2021 zum Aktenzeichen VerfGH 132 A/21 entschieden, dass der Antrag, die Konstituierung des am 26.09.2021 neugewählten Abgeordnetenhauses von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen vorläufig zu untersagen, keinen Erfolg hat. Aus der Pressemitteilung des VerfGH Berlin Nr. 6/2021 vom 01.11.2021 ergibt sich: Der Antragsteller ist Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. […]