Das Verwaltungsgericht Köln hat am 08.03.2022 zu den Aktenzeichen 13 K 326/21, 13 K 207/20, 13 K 208/20 und13 K 325/21 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als sogenannten Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. […]