Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.05.2022 zum Aktenzeichen 20 K 4760/20 entschieden, dass vier kommunale Wahlbündnisse „AUF“ („alternativ, unabhängig, fortschrittlich“) nicht verlangen können, dass das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2019 entfernt oder unleserlich macht und die weitere Verbreitung des Berichts unterlässt. Aus der Pressemitteilung des […]