Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 07.10.2020 zum Aktenzeichen 1 W 17/20 entschieden, dass der Finder des Dinklager Goldschatzes keinen Anspruch auf Herausgebe der Goldmünzen oder Finderlohn hat, da es sich bei den Münzen nicht um einen Schatzfund gehandelt hat, sondern die Münzen und das Geld gezielt auf dem Friedhof versteckt wurden. Aus der Pressemitteilung des […]