Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 21.09.2021 zum Aktenzeichen 5 B 301/21 entschieden, dass der Antrag einer Künstlerin, die Stadt Görlitz zu verpflichten, die angekündigte Demontage ihres Kunstwerks „Kulisse“ vorläufig nicht durchzuführen, keinen Erfolg hat und damit rechtskräftig abgelehnt ist. Aus der Pressemitteilung des Sächs. OVG Nr. 21/2021 vom 22.09.2021 ergibt sich: Der Künstlerin […]