Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat mit Urteil vom 15.03.2022 zum Aktenzeichen L 16 KR 414/19 entschieden, dass Flamencounterricht keine künstlerische Tätigkeit ist. Aus der Pressemitteilung LSG Niedersachsen-Bremen vom 01.04.2022 ergibt sich: Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt. Sie erteilt Unterricht in Form von Workshops, Schul-AGs und tänzerischen Fitnesskursen. Hinzu […]