Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Hinweisbeschluss vom 5.7.2022 zum Aktenzeichen 17 U 116/21 entschieden, dass eine Augenbrauenpigmentierung neben der reinen handwerklichen Leistung auch künstlerische Aspekte betrifft. Der Besteller hat deshalb grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungsspielraum des Unternehmers hinzunehmen, so dass Geschmacksabweichungen keinen Mangel begründen. Dies ist nur anders, wenn konkrete Vorgaben im Sinne einer […]