Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. Oktober 2024 zum Aktenzeichen I ZR 67/23 entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 204/2024 vom 23.10.2024 ergibt sich: Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft, die Rechte und Ansprüche von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten […]