Das Bundessozialgericht hat am 29.10.2020 zum Aktenzeichen B 3 KR 5/20 R entschieden, dass der Krankengeldanspruch auch dann besteht, wenn keine Nahtloskrankschreibunge erfolgt, weil aus Gründen des bescheinigenden Arztes erst ein späterer Termin erfolgen kann. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts besteht Anspruch auf Zahlung von Krankengeld, wenn die Gründe für den erst verspätet wahrgenommenen Termin zur […]