Krankenhäuser, die zukünftig als ein neurovaskuläres Zentrum oder Lungenzentrum finanzielle Zuschläge erhalten wollen, müssen dafür Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Aus der Pressemitteilung des G-BA vom 20.11.2020 ergibt sich: Werden die bundeseinheitlichen G-BA-Voraussetzungen z. B. zu Art und Anzahl von Fachabteilungen, Mindestfallzahlen und Kooperationen eingehalten, kann das Krankenhaus damit als Kompetenz- und Koordinierungszentrum fungieren […]