Das Bundessozialgericht hat am 17.12.2020 zu den Aktenzeichen B 1 KR 4/20 R, B 1 KR 6/20 R, B 1 KR 19/20 R und B 1 KR 28/20 R entschieden, dass Mann-zu-Frau-Transsexuelle keinen Anspruch auf Entfernung der Barthaare durch nichtärztliche Leistungserbringer (Elektrologisten/Kosmetiker) haben. Die jeweils als Mann geborenen Klägerinnen, die bei den beklagten Krankenkassen versichert […]