Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wird weiter ausgeweitet. Aus dem Newsletter Bundesregierung aktuell vom 16.04.2021 ergibt sich: So unterstützt die Bundesregierung Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. […]