Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 16.11.2021 zum Aktenzeichen 5 K 360/21.KO entschieden, dass ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 33/2021 vom 24.11.2021 ergibt sich: Dies entschied das Verwaltungsgericht […]