Das Sozialgericht München hat mit Urteil vom 22.05.2023 zum Aktenzeichen S 9 U 158/22 entschieden, dass Distanzunterricht, Homeschooling, synchrone Lehre bzw. teilnahmepflichtiger webbasierter und bidirektionaler Unterricht grundsätzlich mit dem Lernzweck vereinbare Handlungen sind. Ob diese Unterrichtsformen dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzurechnen und versichert sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine klare Grenzziehung […]