Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.04.2017 zum Aktenzeichen 2 C 16.16 entschieden, dass Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr jedoch vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen, grundsätzlich verpflichtet sind, dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Im zu entscheidenden Fall hat eine ehemalige Soldatin während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten […]