Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 13. Juni 2019 zum Aktenzeichen 4 K 84/19.KO entschieden, dass wenn ein Prüfling unter einer Dauererkrankung leidet, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt, er nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten kann. Aus der Pressemitteilung Nr. 23/2019 des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 25.06.2019 ergibt sich: Der Kläger, ein Student im […]