Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 02.04.2020 zum Aktenzeichen t2 A 11539/19.OVG entschieden, dass ein Lehrer, der sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit Schulklassen hat ablichten lassen, keinen Anspruch auf Entfernung der im Jahrbuch der Schule veröffentlichten Bilder hat. Aus der Pressemitteilung des OVG RP Nr. 05/2020 vom 07.04.2020 ergibt sich: […]