Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 18.05.2020 zum Aktenzeichen 4 L 229/20.KO entschieden, dass eine Schule, die einen vorläufigen Schulausschluss anordnet, auch während der Corona-Krise verpflichtet ist, zeitnah eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verbleib des Schülers an der Schule zu treffen. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 17/2020 vom 27.05.2020 ergibt sich: […]