Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 07.08.2020 zum Aktenzeichen 14 L 234/20 in einem Eilverfahren entschieden, dass die Schulen in Berlin ohne den Mindestabstand von 1,5 m öffnen dürfen, der ansonsten bei physischen sozialen Kontakten in der Öffentlichkeit einzuhalten ist. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 40/2020 vom 10.08.2020 ergibt sich: Zwei Berliner […]