Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat mit Beschluss vom 20.08.2020 zum Aktenzeichen 3 B 233/20 entschieden, dass auch bei einem Wechsel zwischen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Masernimpfpflicht besteht. Aus der Pressemitteilung des Sächs. OVG Nr. 9/2020 vom 21.08.2020 ergibt sich: Das Infektionsschutzgesetz, das durch das Masernschutzgesetz vom 10.02.2020 abgeändert worden ist, sieht u.a. vor, dass Personen, die […]