Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 02.09.2020 zum Aktenzeichen 2 ME 349/20 entschieden, dass ein Studierender eine Klausur nicht in Form der begehrten Online-Klausur am Heimarbeitsplatz, sondern nur als Präsenzprüfung ablegen darf. Aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg Nr. 43/2020 vom 02.09.2020 ergibt sich: Der Antragsteller betreibt an der Leuphana Universität Lüneburg ein Masterstudium, […]