Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen W 8 E 20.1301 entschieden, dass die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unmöglich oder unzumutbar machen, nicht gegeben ist, wenn ein pauschales und nicht aussagekräftiges Attest vorliegt. Insbesondere genügen hierfür nicht die vorgelegten ärztlichen Atteste des Dr. G. vom 2. September 2020 […]