Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 08.10.2020 zum Aktenzeichen 6 B 187/20 entschieden, dass Schüler, deren Eltern zur Corona-Risikogruppe gehören, derzeit nicht schon deswegen einen Rechtsanspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht haben. Aus der Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 13.10.2020 ergibt sich: Die Schule dürfe die Befreiung ablehnen, wenn dort noch keine Infektionsschutz-Maßnahme angeordnet werden […]