Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit Beschluss vom 04.11.2020 zum Aktenzeichen 1 S 3318/20 erneut in einem Eilverfahren entschieden, dass die Pflicht, auch in den Unterrichtsräumen von Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des VGH BW Nr. 48/2020 vom 04.11.2020 ergibt sich: Eine Schülerin einer 7. Klasse einer Schule im […]