Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 12.11.2020 zum Aktenzeichen 3 L 649/20 im Eilverfahren entschieden, dass die Schulleitung einer Berliner Schule einen Schüler vorläufig für sechs Tage vom Unterricht ausschließen darf, wenn dieser ein Video im internen Klassenchat geteilt hat, auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem […]