Das Oberlandesgericht Dresden hat am 06.01.2021 zum Aktenzeichen 6 W 939/20 im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass eine Auszubildende, die aufgrund eines ärztlichen Attestes keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hat, zu Recht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wurde, da das Attest weder die konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Tragepflicht in der Schule dargelegt hat, noch woraus diese im […]