Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein hat am 03.03.2021 zum Aktenzeichen 3 MR 7/21 entschieden, dass der Versuch eines Studierenden der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, dass die von ihm in elektronischer Form abzulegenden Prüfungen ohne die vorgesehene Videoaufsicht stattfinden, ohne Erfolg bleibt. Aus der Pressemitteilung des OVG SH vom 04.03.2021 ergibt […]