Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.12.2023 zum Aktenzeichen 6 B 13.23 entschieden, dass ein Prüfling eine Prüfung bestanden hat, wenn die Prüfungsbehörde nicht aufklären kann, wer die Prüfungen absolvierte. Der Kläger begehrt die Aufhebung des Bescheids vom 16. September 2019, mit dem das Justizprüfungsamt des Beklagten die staatliche Pflichtfachprüfung wegen eines Täuschungsversuchs für nicht […]