Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.03.2021 zum Aktenzeichen 8 Sa 206/20 entschieden, dass Praktika, die nach der Zulassungsordnung einer Hochschule verpflichtende Voraussetzung der Studienzulassung sind, § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG unterfallen und deshalb auch dann nicht nach diesem Gesetz zu vergüten sind, wenn sie aufgrund der Zulassungsordnung länger als drei Monate […]