Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am 11.08.2021 zum Aktenzeichen 25 CE 21.2085 entschieden, dass auf Indoor-Spielplätzen für Kinder ab dem sechsten Geburtstag eine Maskenpflicht besteht. Aus der Pressemitteilung des Bay. VGH vom 12.08.2021 ergibt sich: Eine anderslautende Entscheidung des VG Würzburg vom 3. August 2021, gegen die der Freistaat Bayern Beschwerde eingelegt hatte, hob […]