Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 22.10.2021 zum Aktenzeichen 1 L 787/21.MZ entschieden, dass ein nicht-immunisierter Studierender, der an Präsenzveranstaltungen der Hochschule teilnehmen möchte, weiterhin der Pflicht zur Vorlage eines negativen, durch geschulte Personen abgenommenen Coronatests nachkommen muss. Aus der Pressemitteilung des VG Mainz Nr. 14/2021 vom 26.10.2021 ergibt sich: Nach § 16 Abs. […]