Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am 20.01.2022 zum Aktenzeichen 1 S 3846/21 entschieden, dass § 2 Absatz 5 der Corona-Verordnung Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums mit Ablauf des 23.01.2022 außer Vollzug gesetzt wird, denn das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung, das für nicht-immunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, ist voraussichtlich […]