Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit Urteil vom 22.05.2023 zum Aktenzeichen 6 O 18/23 entschieden, dass derjenige, der in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, im Zweifel beweisen muss, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Den Verfasser einer schlechten […]