Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 8. Februar 2024 zu den Aktenzeichen I ZR 34/23 („Seniorenwohnheim“) und I ZR 35/23 dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob der Betreiber eines Seniorenwohnheims, der über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet, eine öffentliche Wiedergabe vornimmt. Aus […]