Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27.6.2024 zum Aktenzeichen 6 U 192/23 entschieden, dass dann, wenn Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern einwilligen, die Cookies verwenden, die hier beklagte Microsoft-Tochter für die mit ihrer Unternehmenssoftware begangene Rechtsverletzung haftet. Es entlastet sie nicht, dass nach ihren […]