Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am 16.02.2022 zum Aktenzeichen 9 U 134/21 entschieden, dass ein Immobilienmakler, der zum Zwecke der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn sie scharf formuliert ist. Aus der Pressemitteilung des OLG Schleswig […]