Der Europäische Gerichtshof hat am 15.03.2022 zum Aktenzeichen C-302/20 zur Pressefreiheit ausgeführt, dass die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende Veröffentlichung eines Artikels, in dem Gerüchte über börsennotierte Unternehmen aufgegriffen werden, durch einen Journalisten rechtmäßig ist, wenn sie erforderlich ist, um einer journalistischen Tätigkeit nachzukommen, und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Aus der Pressemitteilung des […]