Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 05.08.2022 zum Aktenzeichen 142 C 1633/22 einem Pay-TV Anbieter untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass dessen ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, […]