Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.03.2023 zum Aktenzeichen 10 C 6.21 entschieden, dass das Bundesministerium der Justiz keinen Informationszugang zu Unterlagen gewähren muss, die ein beim Generalbundesanwalt geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren betreffen. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 28/2023 vom 29.03.2023 ergibt sich: Der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung der Informationsfreiheit, beantragte beim früheren […]