Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.3.2025 zum Aktenzeichen 16 U 42/24 entschieden, dass die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung grundsätzlich voraussetzt, dass der Betroffene zu den Grundlagen und Zusammenhängen der beabsichtigten Berichterstattung angehört wird. Der Umstand, dass der Betroffene ohne Kenntnis des Inhalts eines erst geplanten Films erklärt hat, keine Stellungnahme abzugeben, lässt […]