Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 24.01.2024 zum Aktenzeichen 2 S 85/23 entscheiden, dass derjenige, der an der Grenze zu seinem Nachbargrundstück eine Hecke anlegt, nach dem geltenden Nachbarrecht dafür sorgen muss, dass die Pflanzen je nach Grenzabstand eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Tut er das nicht, so kann der Nachbar den Rückschnitt der […]