Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 zum Aktenzeichen 1 C 10401/22.OVG entscheiden, dass der Bebauungsplan, mit dem die Stadt Boppard im Ortsbezirk Bad Salzig Wohnbauflächen ausgewiesen hat, unwirksam ist. Aus der Pressemitteilung Nr. 2/24 des OVG RP vom 23.02.2024 ergibt sich: Der Bebauungsplan weist für das 8,2 ha große Plangebiet, das […]